Beitragsordnung
Aufgrund des §4 in Verbindung mit §9 Abs. 4 der Satzung vom 16. März 2016 hat die Mitgliederversammlung am 21. September 2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:
§1 Höhe der Beiträge
(1) Natürliche Personen | Euro 15,00 | ||
(2) Jugendliche bis 18 Jahre sofern ein Elternteil Mitglied ist beitragsfrei, ansonsten | Euro 5,00 | ||
(3) Vereine, Organisationen und Unternehmen | Euro 50,00 | ||
(4) Sonstige juristische Personen | Euro 50,00 |
§2 Beitragsermäßigung
Der Vorstand kann im Einzelfall den Mitgliedsbeitrag herabsetzen, wenn dem Mitglied unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung des vollen Beitrages nicht zumutbar ist.
§3 Entstehen und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Jahres, in dem der Beitritt erfolgt. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Mitgliedschaft erloschen ist.
§4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt sofort in Kraft.
Wahrenholz, 21. September 2022
Der Vorstand